Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts

Vom Bundesministerium der Justiz wurden Vorschläge für die seit langem geforderte, im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Unterhaltsrechts erarbeitet. Ziel soll eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder sein, die auch durch das Unterhaltsrecht gefördert wird. Finanzielle Lasten für die Betreuung von Kindern sollen fairer verteilt werden. Ein Elternteil, der erhöhte Betreuungsleistungen erbringt, soll durch das neue Unterhaltsrecht bei der Unterhaltszahlung begünstigt werden. Weitere Vorschläge für die geplante Reform beinhalten auch den sogenannten Betreuungsunterhalt
und den notwendigen Selbstbehalt.

Von Kritikern wird befürchtet, dass sich diese Reform nachteilig auf die meist hauptsächlich betreuenden Mütter auswirken könnte. Das Wohl der Kinder könnte hierdurch gefährdet werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesministerium und die Regierung das Unterhaltsrecht reformieren. Sobald es zu den Gesetzesänderungen kommt, werden Sie selbstverständlich umfänglich in meiner Kanzlei diesbezüglich beraten und vertreten.