Vorsicht bei Veräußerung von Immobilien im Rahmen der Scheidung!

Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.02.2023 IX R 11/21 entschieden.

Zur Vermeidung von Fehlern bzw. eventuellen Rechtsnachteilen berate ich Sie hierzu gerne.