Rechtsanwältin Bettina Neubauer, zugleich Fachanwältin für Familienrecht


1997-2002:

Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2002-2005:

Referendariat in Traunstein
2005-2007:

Tätigkeit in der Agentur für Arbeit
seit 2006:

Rechtsanwältin, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
2008:

Ausbildung zur Mediatorin im Institut für Transformative Mediation und Mediatives Handeln ITMH
2008:

Übernahme der Kanzlei Marc Nitschke
2010:

Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht


Mitgliedschaften:

Qualifikation Fachanwalt

Einige Rechtsanwälte scheuen sich davor, die zusätzliche Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht zu machen. Dies ist verständlich, weil nach dem ersten und zweiten Staatsexamen und einigen Jahren Berufserfahrung letztendlich kein Interesse mehr daran besteht, schon wieder Klausuren und Prüfungen zu absolvieren.

So muss man, um den Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Weiterhin muss man mindestens 120 Fälle in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vorweisen. Weitere Voraussetzung ist ein mehrmonatiger Lehrgang, den man absolvieren muss. Gegebenenfalls ist zusätzlich auch noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren.

Zu guter Letzt muss man der Rechtsanwaltskammer jedes Jahr nachweisen, dass man diverse Fortbildungsveranstaltungen besucht hat. Dies ist mit weiteren jährlichen Kosten verbunden.


Für den Mandanten aber ist die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ insoweit sinnvoll, als dies ein gewisses Gütesiegel darstellt, welches die Kammer jährlich überprüft. In Traunstein gibt es knapp 100 Rechtsanwälte, aber nur 12 Fachanwälte für Familienrecht (Stand: November 2023)