Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung muss innerhalb eines Jahres nach Scheidung beantragt werden

Wer nach einer Scheidung von seinem Ex-Partner die einst gemeinsame Wohnung überlassen haben will, hat für einen solchen Antrag maximal ein Jahr Zeit. Werden die Ansprüche bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht, erlöschen sie, wie der BGH beschloss (Beschluss vom 10.03.2021, Az. XII ZB 2 43/20).