Rechtssprechung Unterhalt

Rechtsprechung Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch eines Unterhaltsberechtigten kann teilweise oder ganz verwirkt sein, sollte er verschweigen, dass sich sein Nettoeinkommen erhöht hat.

Dies musste sich eine Frau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz vorhalten lassen. Vorausgegangen war ein Vergleich, in welchem sie sich gegenüber ihrem geschiedenen Mann dazu verpflichtet hatte, diesem unaufgefordert Mitteilung zu machen, wenn ihr Nettoverdienst über die genannte Verdienstgrenze gestiegen ist, und zwar nicht nur marginal. Ihr Einkommen hatte sich verdoppelt, was sie zumindest vier Monate lang verschwieg.