Der Corona-Kinderbonus und Unterhalt

Der Corona-Kinderbonus und Unterhalt

Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, hat die Regierung verschiedene Maßnahmen beschlossen. Eine davon ist der Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Dieser Kinderbonus wird von der Familienkasse an den betreuenden Elternteil zusammen mit dem Kindergeld in zwei Raten ausgezahlt (in Bayern: 200,00 € im September und 100,00 € im Oktober). Nachdem diese Corona-Hilfe sehr kurzfristig beschlossen wurde, gibt es keine gesetzliche Regelung zum Kinderbonus beim Unterhalt. Der Kinderbonus wird daher wie Kindergeld behandelt, wobei es sich beim Kindergeld unterhaltsrechtlich gesehen um Einkommen des Kindes handelt.