Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Am 01.08.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden hierbei erhöht. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder war auf das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zurückzuführen.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Im Jahr 2015 stieg der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 4.368,00 € um 144,00 €, somit auf 4.512,00 €. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt. >>